Die Schwangere ist die gesetzliche Mutter nach dem deutschen Gesetz, ihr Ehemann ist demnach der gesetzliche Vater, welche zusammen die beiden Erziehungsberechtigten des Kindes werden.
In Deutschland ist gesetzlich die Befruchtung von eigenen Eizellen der Frauen durch Spermien von Samenspendern erlaubt. Dies ermöglicht den gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren die Erfüllung ihres Kinderwunsches. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls bei den Kinderwunsch-Zentren Ihres Vertrauens.
In Deutschland ist gesetzlich die Sterilitätsbehandlung und die künstliche Befruchtung (= artificial reproduction techniques (ART) von eigenen Eizellen der Frauen erlaubt.
Vom unerfüllten Kinderwunsch wird gesprochen, wenn nach einem Jahr ungeschützten Geschlechtsverkehr keine Schwangerschaft eintritt.
Wir behandeln schwerpunktmäßig Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch wegen PCO (Polyzystisches Ovar = englisch polycystic ovar) und Prolaktinom mit einer Hyper-Prolaktinämie, welche u.a. mit einer Hypothyreose vergesellschaftet ist etc. Diese verändern den weiblichen Monatszyklus, wodurch die Follikelentwicklung, -reifung und der Einsprung gestört bzw. fehlt.
Eine mögliche Therapieansatz ist die hormonelle Medikation zur Steuerung der Reifung der Eizelle (= ovarielle Stimulation) und um den Eisprung auszulösen. Das heißt, ein normaler Monatszyklus möglich zu steuern. In dieser Art hormoneller Kinderwunschbehandlung unterstützen wir Sie.
Im persönlichen und individuellen Gespräch mit unserer Frauenärztin können Sie sich zu Kostenübernahmen durch Krankenkassen für bestimmte Untersuchungen und Behandlungen etc. beraten lassen.
Nach einer Anamnese (= persönliche Vorgeschichte) können bei entsprechenden Indikationen eine individuelle angepasste hormonelle Kinderwunschbehandlung für Sie als unsere Stammpatientin besprochen und begonnen werden.