Als Schwangere haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Betreuung während der Schwangerschaft. Wir bieten Ihnen beides und mehr.
Die Schwangerschaftsbetreuung beginnt mit der Feststellung der Schwangerschaft,
gewöhnlich mittels eines Urintests (ab 2. Woche nach Empfängnis (= vierte Schwangerschaftswoche
(SSW)), bitte beachten Sie die unterste hCG-Nachweisgrenze im Urin, welche derzeit bei 20mIU/ml liegt) oder einer Ultraschalluntersuchung (ab 5. SSW mit darstellbarem Fruchtsack), selten auch
mittels einer Blutanalyse ab dem 6. Tag nach der Empfängnis auf hCG. Bei ART mit einem durch Predalon/Brevactid/Pregnyl
(hCG) ausgelösten Eisprung ist die hCG-Laboranalyse des Blutes erst nach 10 Tagen nach der Injektion angeraten, da erst nach dieser Zeit das exogene hCG abgebaut ist und nur das endogene
Schwangerschaftshormon nachgewiesen wird.
Sind Sie unsere Stamm-Patientin (nicht überwiesene), so erhalten Sie als Schwangere nach Feststellung einer intakten intra-uterinen Schwangerschaft (= normal funktionierende Schwangerschaft mit einem in der Gebärmutter eingenisteten Embryo einschließlich nachweisbarer Herzaktivität ab 7. SSW) den Mutterpass von uns. In ihm werden alle wichtigen Untersuchungen, der Schwangerschafts- sowie fetaler Wachstumsverlauf dokumentiert.
Die Schwangerschaftsvorsorge findet alle vier Wochen im Erst- und Zweit-Trimester statt. Dabei werden der Blutdruck und das Gewicht der (werdenden) Mutter gemessen. Zusätzlich wird der Urin der Schwangeren auf Bakterien, Blut, Eiweiße und Zucker getestet. Des Weiteren erfolgt die Ultraschalluntersuchung (Sonographie) des Embryos bzw. Fetus. Die Blutuntersuchungen der Schwangeren finden im Abstand von 6-8 Wochen statt.
Im Dritt-Trimester (ab der 30. SSW) wird die Schwangerenvorsorge im Rhythmus von drei Woche durchgeführt. Ab diesem Zeitpunkt wird zusätzlich wöchentlich Kardiotokographie (= CTG) aufgezeichnet. Mit dem CTG-Gerät, auch Herztonwehenschreiber bezeichnet, wird der Herzton Ihres Babys kontrolliert und auf vorzeitige Wehentätigkeit überprüft.
Im Verlauf der Schwangerschaftsbetreuung wird mit den Ultraschalluntersuchungen eine Abbildung des fetalen (= kindlichen) stetigen Wachstums dargestellt. In
regelmäßigen Abständen von alle 4 Wochen im 1. und 2. Trimester und alle 2 oder 3 Wochen (je nach Risikofaktoren) im dritten Trimester ermöglicht der sonographische Wachstumsschall somit eine Abbildung des Wachstumsverlaufes und die frühzeitige Erkennung
einer Wachstumsretardierung (= geringe fatale Gewichtszunahme) und Wachstumsdiskordanz (= ungleiche Wachstumszunahme der Zwillingen). Als
diskordantes Wachstum definiert man ein Gewichtsunterschied von mehr als 25% bei dichorial-diamnialen (= in
zwei Fruchthöhlen sich befindenden) Zwillingen. Bei monoamnialen (in einer Fruchthöhle sich befindenden) Zwillingen liegt eine diskordantes Wachstum bereits ab 19-20% vor. Diskordante Zwillingen erfordern
eine intensive Überwachung ihrer Gewichtszunahme und ihres Gewichtsunterschiedes durch den Wachstumsschall, welcher im Rhythmus von zwei Wochen stattfindet, sowie ihrer Herzaktivität.
Die Wachstumsrate (Wachstumsschub) des Ungeborenen (= Fetus) ist phasisch unterschiedlich. So nimmt der gesunde Fetus an Gewicht durchschnittlich 60-70g/Woche ab der 20. SSW, 100-150g/Woche ab der 30. SSW und 200-250g/Woche ab der 34. SSW zu.
Die Überwachung des fetalen Wachstumsverlaufes umfasst die Messung des Kopfumfanges, Bauchumfanges und Oberarm- und Oberschenkelknochens des Kindes etc. mittels des Ultraschallgerätes (Fetometrie). Mit Hilfe dieser biometrischen Werte wird das Gewicht abgeleitet und schließlich auf den Entwicklungsstand des Fetus geschlussfolgert.
Durch die Ultraschalluntersuchungen werden noch mehr Information gewonnen und noch mehr Details ersichtlich. So wird zum Beispiel eine Lippen-Spalte bei der Gesichtsdarstellung, eine Fussfehlstellung oder Gehirnfehlbildung etc. entdeckt (s. Tragweite der Sonographie der Feten). Ein gründlicher erweiterter Basis-Ultraschall und/oder eine Feindiagnostik des Fetus im 2. Trimenon ist unabdingbar, um eine Organfehlbildung weitestgehend auszuschließen. Bei diesen Gelegenheiten können Sie aber auch das Geschlecht Ihres Nachwuchses (ab 16. SSW) erfragen oder einen Blick auf die dreidimensionale Darstellung (s. 3D-4D-Ultraschall) Ihres Ungeborenen werfen.
Die großen Wachstumsschübe der Feten korrelieren mit (i) der Zunahme des Blutvolumens und (ii) der steigenden Konzentration der Glukose im Blut (Plasmaglukose) zur Sicherung der fetalen Wachstumsanforderung und -versorgung.
(i) Die Zunahme des Blutvolumens korreliert umgekehrt mit abnehmender Molalität aber dafür mit steigender Molarität (s. unten (ii) Aufkonzentrierung der Plasmaglukose). Bei einigen Schwangeren kann die physiologisch-vasuo-genetische Anpassung gestört sein. Die Ursachen sind vielfältig, wie gestörte Trophoplasten-Invasion, Antiphospholipid-Syndrom (= APS) etc. Diese Störungen können sich als (folgenschwere) Erkrankungen in Form von schwangerschafts-induzierter Hypertonie (= Bluthochdruck), Präeklampsie (= Bluthochdruck und Protein im Urin (= Proteinurie), Eklampsie und als die schwerste Form das HELLP-Syndrom zeigen.
(ii) Der Körper einer gesunden Schwangeren kann sich vasuo-genetisch bis zu einem maximalen Maß für die fetale Versorgung durch Diliatation (= Erweiterung) der Blutgefäße anpassen. Ist diese erreicht, beginnt die Aufkonzentrierung der Glukose im mütterlichen Blut bis zu einem Grenzwert, welcher von der Schwangeren toleriert wird. Daher wird dieser Prozess als Glukosetoleranz bezeichnet. Der Grenzwert für die Glukose-Toleranz liegt bei Schwangeren höher als bei gesunden Nicht-Schwangeren. Liegt keine Glukosetoleranz während der Schwangerschaft vor, welche sich durch einen höheren plasmatischen Blutzucker-Wert als der definierte Grenzwert zeigt, bezeichnet man diese Erkrankung als einen schwangerschaftsinduzierten Diabetes mellitus (= Gestationsdiabetes mellitus (GDM).
Dieser Prozess beginnt in der Regel im 2. Trimester. Daher wird eine Zucker-Belastungstest (= oraler Glukosetoleranz-Test (oGTT) in der 24+0 SSW bis 27+6 SSW bei der Schwangeren zum Ausschluss einer gestörten Glukose-Toleranz durchgeführt. Bei den Risikoschwangeren mit bestimmten Indikationen (wie GDM in vorangegangene Schwangerschaft, Adipositas, familiärer Diabetes etc.) mit Verdacht auf einen Gestationsdiabetes mellitus kann der oGTT auch schon zeitlich in früheren SSW durchgeführt werden. Information, wie Sie sich vor dem oGTT zu verhalten haben, finden Sie auf der Themenseite der Patienten-Info: Zuckerbelastungstest (oGTT).
Gesetzlich haben Schwangere Anspruch auf (mindestens) drei Basis-Ultraschalluntersuchungen in der 9.-13. SSW (Ersttrimester-Basis-Ultraschall), 18.-22. SSW (z.B. Zweittrimester-Basisultraschall oder erweiterter Basis-Ultraschall) und 28+0 bis 31+6 SSW (z.B. Dritttrimester-Basisultraschall). Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen zur fetalen Wachstumskontrolle können in Form eines Wachstumsschalls wahrgenommen werden. Beim Vorliegen von medizinischen Indikationen (= Begründungen) für eine Risikoschwangerschaft sind diese weiteren Ultraschalluntersuchungen in Form von frühen Feindiagnostik in der 13.-14. SSW, Feindiagnostik in der 20+1 bis 22+6 SSW, Farbdopplersonographie der A. uterinae (= Gebärmutterarterien) der Schwangeren ab 13. SSW und der fetalen V. umbilicalis (= Nabelschnurvene) ab 17. SSW und der A. cerebri media (= mittlere Hirnarterie) des Fetus ab der 28. SSW.) durch entsprechend qualifizierte Frauenärzte vorgeschrieben. Als unsere Stammpatientin werden Sie weitere Ultraschalluntersuchungen wahrnehmen.
Gehören Sie in die Gruppe der Risikoschwangeren, werden diese Ultraschalluntersuchungen bspw. zunächst auf alle zwei Wochen und bei Notwendigkeit sogar auf einen einwöchigen Rhythmus verkürzt. Risikoschwangerschaften benötigen eine engmaschige, intensive Betreuung und häufigere Kontrollen des fetalen Wachstums (z.B. durch frühe Feindiagnostik, Feindiagnostik, Wachstumsschalle und Farbdopplersonographie etc.) als bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft.
Bei Risikoschwangerschaften liegen unter anderem folgende Indikationen vor: Altersrisiko (mütterliche Alter über 34 Jahre), junge Erstgebärende unter 18 Jahren, Adipositas, Erbkrankheiten, Nierenerkrankungen, Rhesusunverträglichkeit, Mehrlingsschwangerschaft, Sterilitätsbehandlung mit assistierter Reproduktion (Hormontherapie, IVF, ICSI etc.) Diabetes mellitus, Hypertonie, Gestationsdiabetes, Präeklampsie/Gestose, Infektionskrankheiten (wie z.B. Cytomegalie-Infektion, Ringelröteln, Toxoplasmose etc.), Steißlage/Beckenendlage, vorangegangene Fehlgeburt, Frühgeburt (= vor 37. SSW mit Geburtsgewicht unter 2500g) oder Mangelgeburt (= Geburtsgewicht unter 2500g am Entbindungstermin) durch intra-uterine Wachstumsretardierung, vorangegangene Geburt mit Fehlbildung und/oder Chromosomenstörung/einem genetischen Syndrom, vorangegangene Geburt mit fetaler Makrosomie (="Riesenbaby" über 4000g), Zustand nach Gebärmutteroperation, Gebärmutterfehlbildung, Zustand nach Konisation, vorangegangene Entbindung durch Kaiserschnitt, Pluripara oder Multigravida (= Mehrgebärende), vorangegangene Schwangerschaftsabbrüche, anhaltende Medikation, Alkohol, Nikotin- oder Drogenkonsum etc.
Wir halten Handbücher, Informationsmappen und Zeitschriften für Schwangere und werdende Eltern bereit. Darin finden Sie Informationen bspw. zur Schwangerschaft, Geburt, Ernährung und zum Sport während der Schwangerschaft oder Erklärungen zu den Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge einschließlich angebotener pränataler Diagnostik etc.
Also alles, was Sie in den zehn Monaten (= 40 SSW) (nach der letzten Periode bei Frauen/Eltern mit Kinderwunsch) erleben und begegnen werden. Bei einer Übertragung der Schwangerschaft über den Entbindungstermin (= ET) hinaus sollten es maximal 41 SSW + 3 Tage sein. Bewußt nehmen die Frauen/Eltern die Schwangerschaft jedoch meist nach der ersten ausbleibenden Blutung war, und damit also 9 spannende Schwangerschafts-Monaten (= 36 SSW) wahr. Fragen Sie das Praxisteam danach.
Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) finden Sie unter http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/ in jeweils der gültigen Fassung.