Der überwiegende Teil der Sonographie der Feten zeigt keine Auffälligkeiten, was zum Abbau von Ängsten und zu einem ungestörten Schwangerschaftsverlauf beitragen kann. In einigen Fällen von ca. 5% werden jedoch Fehlbildung(en) oder kombinierte Softmarker/Ultraschallmarker (=sonographische Hinweiszeichen) festgestellt. Davon entfallen 1% auf schwere Erkrankungen. Einige Fehlbildungen wie Lippenspalte oder Klumpfusshaltung (wenn sie nicht mit weiteren sonographischen Veränderungen auftreten) sind von leichter Art und können nach der Geburt chirurgisch bzw. orthopädisch korrigiert werden.
Einige Fehlbildungen bzw. kombinierte Softmarker sind mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer chromosomalen Störung bzw. eines genetischen Syndroms verbunden. Zur Abklärung des Verdachts wird eine weiterführende invasive Pränataldiagnostik in der Regel in Form der Amniocentese (=Fruchtwasserpunktion) zur Gewinnung des Fruchtwassers angeboten. Im humangenetischen Labor finden die biochemischen und/oder genetischen Analysen des Fruchtwassers und der darin schwimmenden Zellen des Fetus und Amnions statt.
Es können bei der Schwangeren/den Eltern ethische und psychosoziale Konflikte entstehen.
Insbesondere in Fällen von schweren Fehlbildungen oder nachgewiesenen Chromosomen-Störungen, welche mit einer schweren Erkrankung bzw. Nichtlebensfähigkeit des Fetus verbunden sind, muss sich die Schwangere/müssen sich die Eltern zwischen dem Austragen des Kindes und der Möglichkeit einer medizinisch begründeten vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft eventuell mit einem Fetozid (=Tötung des ungeborenen Kindes im Mutterleib um eine Lebendgeburt zu verhindern bzw. Totgeburt sicherzustellen) straffrei nach §218a Absatz 2 des StGB entscheiden. Eine Schwangerschaftsbeendigung nach der 22. SSW findet meist mit einem Fetozid statt, da das ungeborene Kind mehr als 500g wiegte und außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre.
Wir werden Sie aber umfassend informieren und begleiten, auch unter Hinzuziehung von weiteren Fachärzten (z.B. Humangenetiker, Kinderarzt, Psychologe etc.). Zusätzlich legen wir Ihnen besonders in diesen Situationen eine psychosoziale Beratung in spezialisierten Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen für Pränataldiagnostik nahe und vermitteln auf Ihren Wunsch hin den Kontakt.
Hier finden Sie die Adressen zu einigen Schwangerschafts-(Konflikt)-Beratungsstellen für Pränataldiagnostik:
donum vitae (=latainisch Leben schenken)
PND-Beratungsstelle Berlin
Kurfürstendamm 199, 10719 Berlin
Telefon: (030) 887-133-970
Email: berlin-kudamm[at]donumvitae.org
DRK Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V.
Schwangerenkonflikt-, Familien-, Partner- und Sexualberatungsstelle
Ostrower Damm 2, 03046 Cottbus
Telefon: (0355) 427-771 Telefax: (0355) 753-6942
Email: schwangerenberatung[at]drk-cottbus.de
Beratung + Leben GmbH
Familienberatung Calau
Töpferstr. 3, 03205 Calau
Telefon: (03541) 712-680 Telefax: (03541) 712-679
Email: familienberatung.calau[at]immanuel.de
Weitere Beratungsstellen finden Sie unter:
http://beratung.immanuel.de/ oder http://www.profamilia.de/ http://www.donumvitae.org/beratung_fuer_schwangere_frauen
http://www.familienplanung.de/beratung/beratungsstellensuche/
etc.
Eine Überweisung zur psycho-sozialen Beratung im Zusammenhang mit einem auffälligen pränatalen Ultraschallbefund ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik ist/sind kostenfrei für die Schwangere/die Eltern.
Füllen Sie sich diese mögliche ethische und psycho-soziale Konfliktsituation nicht gewachsen oder wollen lieber nicht erfahren, ob ihr ungeborenes Kind eventuell krank sein oder eine Behinderung haben wird, haben sie ein Recht auf Nichtwissen der Ultraschallauffälligkeit(en) (s. Recht auf Nichtwissen versus ärztliche Informationspflicht unter der Themenseite "Pränatale Diagnostik") und darauf, die angebotene vorgeburtliche Untersuchung abzulehnen.
Wir freuen uns über Ihre Mitteilung über den Schwangerschaftsausgang, um uns stetig für Sie zu verbessern! Bitte senden Sie uns dazu ebenfalls das entsprechende Geburtsprotokoll und die Epikrise zu.