Was ist eine Farbdopplersonografie und was wird untersucht?
Die Farbdopplersonografie ist eine spezielle zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft zur Kontrolle der Blutdurchfluss-Geschwindigkeit in den Gefäßen der Schwangeren (Arteriae uterina = Gebärmutteraterien ab 13. SSW) und des Fetus (Vena umbilicalis = Nabelschnurvene ab 17. SSW und Arteriae cerebri media = mittlere Hirnarterien ab 28. SSW). Sie gibt (1) Auskunft über mögliche Störung in der Versorgung des Kindes mit Sauerstoff und Nährstoffen bzw. beim metabolischen Entgiftung durch den Mutterkuchen (=Plazenta) über die Gebärmutter und (2) Hinweis auf mögliche schwangerschafts-bedingte Erkrankungen der Schwangeren (Hypertonie, Präeklampsie, Eklampsie, HELLP-Syndrom etc.).
Das Ergebnis der Blutdurchfluss-Geschwindigkeit in den Gefäßen ist der PI-Wert, welcher ein Maß für den durchschnittlichen Blutfluss-Widerstand in den Gefäßen beschreibt.
Mögliche Störungen der fetalen und mütterlichen Blutdurchfluss-Geschwindigkeit unter der Gravidität:
1) Eine Störung in der Versorgung des Kindes mit Sauerstoff zeigt sich in einem erhöhten PI-Wert. Als frühzeitige Anpassung/Kompensation reagiert der fetale Organismus mit engl. "head sparing" = einer Zentralisation im Gehirn. Dies erklärt sich dadurch, dass der Fetus sein wichtigstes Organ, nämlich das Gehirn, vor Sauerstoff-Unterversorgung mit vermehrtem Blutvolumen versorgt. Dies wird dadurch erreicht, dass der Großteil des sauerstoff-oxignierten Blutes durch das Herz ins Gehirn gepumpt wird (dies korrelliert mit einer fetalen Trachykardie (= HF > 160 spm) bei der Kardio-Tokografie (=CTG)). Die Folge ist eine Abnahme des Blutvolumens und damit ein erniedrigte PI-Wert in den peripheren Gefäßen, insbesondere in der Vena umbilicalis bewirkt. Eine längerfristige O2-Unterversorgung tritt bei unzureichender metabolischer Entgiftung durch eine Plazenta-Insuffizienz eine Azidose durch erhöhte CO2-Konzentration im fetalen Blutkreislauf ein (dies korrelliert mit einer fetalen Bradykardie (= HF < 120 spm) bei CTG). Im schlimmsten Fall treten beim Nichterkennen eine Hypoxie und Asphyxie beim Fetus ein, welche zum intra-uterinen Tot (=Totgeburt) des Ungeborenen führt.
2) Die gefürchtetste Komplikation während der Schwangerschaft ist das Eintreten der Präeklampsie. Sie ist eine schwangerschafts-induzierte Erkrankung, welche sich zunächst als Hypertonie (=RR über 140/90 mmHg) zeigt und später beim Eintreten von Proteinurie manifestiert. Der Verdacht einer Präeklampsie zeigt sich als Vorbote in einem erhöhten PI-Wert der Arteriae uterina. Dies erklärt sich dadurch, dass sich das mütterliche Blutvolumen im Verlauf der Schwangerschaft bis zur 24. SSW zur optimalen Versorgung des Fetus zunimmt. Bei einer gestörten Trophoblasten-Invasion tritt frühzeitig eine schwangerschafts-induzierte Hypertonie ein, welche unbehandelt bzw. bei erfolgloser Behandlung mit ASS in Präeklampsie übergeht. Im Falle eines Verdachts auf Präeklampsie (=bereits existierende schwangerschafts-induzierte Hypertonie) muss eine intensive, engmaschige Betreuung der Schwangerschaft erfolgen. Dies geschieht durch die tägliche Blutdruckmessung und Untersuchung auf Proteinurie bei der Schwangeren einschließlich der täglichen fetalen Überwachung durch CTG. Im Rhythmus von zwei-drei Wochen erfolgt der Wachstumsschall zur Bestimmung der fetalen Gewichtszunahme. Treten entweder Präeklampsie oder Bradykardie oder Wachstumsstillstand (=keine fetale Gewichtszunahme) ein, muss eine sofortige Einleitung der Geburt durch Sectio erfolgen, um das Leben der Schwangeren und vom Ungeborenem zu retten.
Neben der Messung der Blutdurchfluss-Geschwindigkeit findet eine feindiagnostische Kontrolle einschließlich der fetalen Gewichtsbestimmung
mit 3D-Gesichtsdarstellung statt.
Die Indikationen dieser Zusatzuntersuchung sind (s. auch Anlage 1d der Mutterschafts-Richtlinien):
3D-Darstellung der Feten in der 30.-32. SSW.
Die Farbdopplersonografie (einschließlich der Feindiagnostik im 3. Trimenon) ist bei Vorlage einer Überweisung vom betreuenden Frauenarzt für gesetzlich Versicherten eine Kassenleistung und damit kostenfrei.
Ohne Überweisungsschein kann die Dopplersonografie als individuelle Gesundheitsleitung (IGeL) wahrgenommen werden. In diesem Fall tragen Sie als Kassenpatientin selbst die Kosten.
Wir freuen uns über Ihre Mitteilung über den Schwangerschaftsausgang, um uns stetig für Sie zu verbessern! Bitte senden Sie uns dazu ebenfalls das entsprechende Geburtsprotokoll und die Epikrise zu.