Was ist Wachstumsschall und was wird untersucht?
Der Wachstumsschall ist eine Ultraschalluntersuchung zur Feststellung des kindlichen Gewichtes und Entwicklungsstandes. Dazu erfolgt eine Messung des kindlichen Kopf- und Bauchumfanges sowie Oberarm- und Oberschenkelknochens mittels 2D-Darstellung. Daraus lässt sich das kindliche Gewicht ableiten, anhand dessen eine Aussage zur zeitgerechten Entwicklung des Ungeborenen getroffen wird. Die Wachstumsrate ist phasisch unterschiedlich. So nimmt der gesunde Fetus an Gewicht durchschnittlich 60g bis 70g/Woche ab der 20. SSW, 100g bis 150g/Woche ab der 30. SSW und 200g bis 250g/Woche ab der 34. SSW zu. In regelmäßigen Abständen von bspw. alle 3-4 Wochen ermöglicht der Wachstumsschall somit eine Abbildung des Wachstumsverlaufes.
Warum ist der Wachstumsschall sinnvoll?
Anhand des Wachstumsverlaufes lässt sich frühzeitig eine Störung des kindlichen Wachstums in Form sowohl intrauterine Wachstussetardierung (Waschtumsstörung) als auch fetale Hypertropie (Makrosomie) erkennen. Durch die Ultraschalluntersuchungen können weitere Details als Zufallsbefunde in Form von Fehlbildungen oder sonographische Auffälligkeiten wie z.B. eine Lippenspalte bei der Gesichtsdarstellung oder Fehlbildung der Kopfform oder des Geschlechts- bzw. Urogenitaltraktes sowie ein nicht zeitgerecht entwickelter Kopfumfang, Oberarm- und/oder Oberschenkelknochen etc. (s. Tragweite der Sonographie). Eine Wachstumsretardierung kann auf genetische Erkrankungen hinweisen. Sie tritt unter anderem bei Trisomie 21, Trisomie 18 und Trisomie 13 auf.
(Eine Feindiagnostik/Fehlbildungsdiagnostik findet im engeren Sinne dabei nicht statt.)
Eine Wachstumsstörung erfordert eine Umstellung von einer normalen Schwangerschaftsvorsorge in ein intensives, engmaschiges Betreuungsmanagement einer Risikoschwangerchaft. Dieses umfasst u.a. von einer engmaschigen Gewichtskontrolle des Ungeborenen (durch Wachstumsschall einschließlich Farbdopplersonografie) bis hin zur Entscheidung über Geburtsort, -zeitpunkt und -art. Die Kosten für eine intensive Betreuung einer Risikoschwangerschaft werden dann somit von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Der Wachstumsschall ist für Schwangeren mit einer unauffälligen Schwangerschaft eine Selbstzahlerleistung bzw. IGeL und erfordert daher keine Überweisung vom betreuenden Frauenarzt.
Vereinbaren Sie einen Termin zum Wachstumsschall bevorzugt nachmittags. Weitere Informationen finden Sie unter Patienteninfo.