Im Folgenden sind diese Richtlinien kurz zusammengefasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht in Abhängigkeit vom Alter der Patientinnen folgende Untersuchungen durch die Fachärzte vor:
(1) ab 20. Lebensjahr:
- jährlich einen Krebsvorsorgeabstrich für den PAP-Test
- Tastuntersuchung der Eierstöcke und Gebärmutter
(2) ab 30. Lebensjahr:
- Tastuntersuchung der Brüste
(3) ab 35. Lebensjahr:
- 3-jährlich einen Krebsvorsorgeabstrich für den Thin-Prep und HPV-Test
- zweijährliche Vorsorgeuntersuchung der Haut
(4) ab 50. Lebensjahr:
- Tastuntersuchung des Enddarms und iFOBT (immunological Faecal Occult Blood Test=immunologischer Test auf okkultes Blut im Stuhl)
- zweijährliches Mammographie-Brustkrebs-Screening
(5) ab 55. Lebensjahr:
- zehnjährliche Darmspiegelung (Koloskopie)
Quelle: "frauengesundheit" Ausgabe 1-2010 und "Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschluss (G-BA) über die Früherkennung von Krebserkrankungen"(Krebsfrüherkennungs-Richtlinie / KFE-RL) in der Fassung vom 18. Juni 2009, geändert am 20.07.2017 und in Kraft getreten am 08.11.2017. Mehr dazu unter http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/.